Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Bajuwarenhof Ost“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • 20 Dezember 2024

Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Bajuwarenhof Ost“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Berglern hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 12.12.2024 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Planentwurf und Begründung tragen das Datum 12.12.2024.

Mit dem Aufstellungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes räumlich anschließend an das Baugebiet Kleinfeld Ost in Mitterlern geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt östlich angrenzend an das bestehende Baugebiet Kleinfeld Ost in Mitterlern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich, ebenso die Lage der Ausgleichsfläche südlich der Eittinger Straße.

Der Entwurf des Bauleitplans mit Begründung jeweils in der Fassung vom 12.12.2024 werden vom 02.01.2025 bis einschließlich 04.02.2025 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), können aber bei Bedarf auch in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.berglern.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aus der Bebauungsplanbegründung, dem Umweltbericht und Stellungnahmen (sowie ggf. aus Gutachten und anderen Unterlagen) verfügbar und werden mitveröffentlicht:

Schutzgut Art der Information
Mensch Beeinträchtigung von Gesundheit/Erholung durch die Verkehrszunahme, den Flughafen und landwirtschaftliche Nutzungen
Tiere/ Pflanzen Betroffenheit und Schutz von Biotopen sowie von geschützten Arten, insbesondere Feldlerche, Schafstelze, Haus- und Feldsperling
Boden Informationen zu geologischen Verhältnissen; Betroffenheit durch Bodenversiegelung und Beeinträchtigung der Bodenfunktionen
Kultur- und Sachgüter Betroffenheit von Bodendenkmälern und sonstigen Kultur- und Sachgütern
Wasser Informationen zu hydrogeologischen Verhältnissen; Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser
Klima Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima; Klimaschutzmaßnahmen
Landschaft Empfindlichkeit und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Fläche Beanspruchung von Flächen für Siedlung und Verkehr

Bewertung der vorgenannten Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Berglern
Wartenberg, 13.12.2024

gez.
Anton Scherer
Erster Bürgermeister