Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Feldstraße“ nach § 4 a Abs. 3 BauGB

  • 10 März 2024

Öffentliche Bekanntmachung;
Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Feldstraße“ nach § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat Berglern hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.02.2024 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Feldstraße gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt südlich der Feldstraße und nördlich des Bgm.-Riedl-Wegs. Östlich des Plangebiets liegt die Wertstoffsammelstelle Am Kleinfeld. Der Geltungsbereich ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich.

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 31.01.2024 mit der Begründung werden vom 11.03.2024 bis einschließlich 28.03.2024 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Die Änderungen und Ergänzungen sind wie folgt beschrieben:

Im Schallschutzgutachten wurde zusätzlich ein Hackschnitzelheizwerk als Emissionsquelle ergänzt und eine zusätzliche Variante 2 geprüft, bei der der benachbarte landwirtschaftliche Betrieb streng nach TA Lärm beurteilt wurde.

Im Plan wurden folgende zeichnerische Festsetzungen geändert:

  • Schallschutzwand bei Parzellen 2a, 2b und 2c eingefügt
  • Parkbucht südlich Parzelle 7 verschoben um eine Fahrbahnverbreiterung zu ermöglichen

In der Planlegende wurden diese Festsetzungen geändert:

  • Lärmschutzfestsetzungen 9.1 und 9.2 an das überarbeitete Gutachten angepasst
  • Festsetzung der Schallschutzwand 9.3 eingefügt

    Stellungnahmen sollen während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de) können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.berglern.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar. Der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, vgl. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB.Datenschutz:Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

     

    Gemeinde Berglern
    Wartenberg, 29.02.2024

    gez.
    Anton Scherer
    Erster Bürgermeister

    Datenschutz-Informationspflichten>>
    BPL Feldstraße Plan 2024-01-31>>
    BPL Feldstraße Begründung 2024-02-27>>
    BPL Feldstraße Anlage Schallschutz 2024-01-12>>