Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Ärztehaus“ nach § 4 a Abs. 3 BauGB

  • 31 Januar 2025

Öffentliche Bekanntmachung;
Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Ärztehaus“ nach § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.01.2025 den geänderten Planentwurf zum Bebauungsplan Ärztehaus gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück an der Thenner Straße 5 und ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der geänderte Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 20.01.2025 sowie die Begründung werden vom 03.02.2025 bis einschließlich 25.02.2025 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden beschlossen:

  • Einplanung einer Parkbucht an der Thenner Straße
  • Änderung von Grundstückszufahrten
  • Ergänzung von Festsetzungen zum Hochwasserschutz

Stellungnahmen sollen während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de) können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.wartenberg.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, vgl. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Wartenberg
Wartenberg, 28.01.2025

 

gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister

BPL Ärztehaus Plan 2025-01-20
BPL Ärztehaus Begründung 2025-01-24

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