Briefwahlanträge

  • 21 Januar 2025

In den kommenden Tagen erhalten die Wahlberechtigten für die Bundestagswahl am 23.02.2025 ihre Wahlbenachrichtigungsschreiben. Nach Erhalt können damit die Unterlagen für die Briefwahl beantragt werden. Über die Möglichkeiten dazu wurde bereits über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft sowie über das Mitteilungsblatt (Ausgabe Nr. 2 vom 17.01.2025) informiert.

Jedoch können die beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht versandt werden, da dazu erst der Druck der Stimmzettel und die Verteilung der Stimmzettel an die Wahlbehörden erfolgen muss. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und der dadurch bedingten kürzeren gesetzlichen Fristen für den gesamten Ablauf der Wahlorganisation, können die Stimmzettel frühestens ab 30.01.2025 gedruckt werden. Bis dahin sind etwa eingelegte Beschwerden gegen die Wahlvorschläge beim zuständigen Beschwerdeausschuss zu behandeln und zu entscheiden.

Demnach werden die Stimmzettel erst frühestens Anfang Februar ausgeliefert werden können. Ein genaues Datum kann leider nicht genannt werden, da es von den Druckereien und der Auslieferungslogistik abhängt, wann die Stimmzettel im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft eintreffen.

Wir werden umgehend darüber informieren, ab wann die auszuhändigenden Briefwahlunterlagen vollständig sind.

Ihr Wahlamt