Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren „In der Au 5. vereinfachte Änderung“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • 18 August 2015

Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.07.2015 die Änderung des o.g. Bauleitplans beschlossen und in der Sitzung vom 14.07.2015 den Entwurf des Architekturbüros Pezold gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt (Die Teilflächen parallel zur Moosburger Straße und zur St2085) und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

 

Gesltungsbereich Bekanntmachung BPL Lgpr Au ä5 Plan 2015-07-13 2

 

Der Entwurf des Bauleitplans sowie der Entwurf der Begründung liegen daher während der Parteiverkehrszeiten vom 21.08.2015 bis einschließlich 21.09.2015 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf wird zusätzlich unter www.bauplan.langenpreising.de veröffentlicht und kann per E-Mail angefordert werden.

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Hinweis gem. § 13 Abs. 3 Satz 2 erfolgt hiermit.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 10.08.2015

gez.
Dr. Peter P. Deimel
Erster Bürgermeister