Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren „Am Söllgraben“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • 09 Februar 2018

Öffentliche Bekanntmachung; Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren „Am Söllgraben“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.11.2017 die Aufstellung des o.g. Bauleitplans beschlossen und in der Sitzung vom 16.01.2018 den Entwurf des Architekturbüros Pezold gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Straße „Am Söllgraben“ und den Feldweg Richtung Deutlmooser Straße, Im Osten durch die Straßen „Am Söllgraben“ und durch die Herzogstraße begrenzt. Im Süden und Westen schließt der Geltungsbereich des Bebauungsplans hinter den Gebäuden des Grundstücks Herzogstraße 29 ab. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist zudem aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

BPL Am Söllgraben Karte 2017-12-13

Der Entwurf des Bauleitplans sowie der Entwurf der Begründung liegen daher vom 19.02.2018 bis einschließlich 20.03.2018 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Zudem kann sich die die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung an der genannten Stelle informieren. Der Entwurf wird zusätzlich unter https://www.wartenberg.de/markt-wartenberg/bauen-planen-verkehr/bebauungsplaene veröffentlicht und kann per E-Mail angefordert werden.

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten und im beschleunigten Verfahren nach § 13 und § 13b BauGB aufgestellt werden. Die Baugebietsteilfläche MD1 liegt im Innenbereich und wird nach § 13 BauGB überplant, für den restlichen Geltungsbereich kommt § 13b BauGB zur Anwendung.

Söllgraben

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Hinweis gem. § 13 Abs. 3 Satz 2 erfolgt hiermit.

Der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden, vgl. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 01.02.2018

Dr. Peter P. Deimel
Erster Bürgermeister