Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Östlich Strogenflutkanal I, 12. beschleunigte Änderung“ nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

  • 09 Februar 2018

Öffentliche Bekanntmachung; Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Östlich Strogenflutkanal I, 12. beschleunigte Änderung“ nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.11.2016 die Aufstellung des o.g. Bauleitplans beschlossen und in der Sitzung vom 19.12.2017 den Entwurf des Architekturbüros Pezold gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet zwischen Strogenflutkanal und Staatsstraße 2082, Plattachmühlstraße und Johann-Baptist-Lethner-Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist zudem aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Östl.

Der Entwurf des Bauleitplans sowie der Entwurf der Begründung liegen daher vom 19.02.2018 bis einschließlich 20.03.2018 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf wird zusätzlich unter www.bauplan.langenpreising.de veröffentlicht und kann per E-Mail angefordert werden.

Der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden, vgl. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 02.02.2018

Dr. Peter P. Deimel
Erster Bürgermeister