Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Adelsberger“

  • 19 Januar 2018

Öffentliche Bekanntmachung; Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Adelsberger“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Wartenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.01.2018 die Änderung des o.g. Bauleitplans beschlossen und ebenfalls in der Sitzung vom 10.01.2018 den Entwurf des Architekturbüros Pezold gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich des Bauleitplans befindet sich nördlich der Aufhamer Straße und wird im Westen durch die Zustorfer Straße begrenzt. Die östliche Grenze des Geltungsbereichs des Bauleitplans verläuft in 100 m Entfernung parallel zur Strogen.  Der Geltungsbereich des Bauleitplans ist zudem aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Adelsberger

Der Entwurf des Bauleitplans sowie der Entwurf der Begründung liegen daher vom 29.01.2018 bis einschließlich 28.02.2018 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.

Der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren soll ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden, vgl. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Markt Wartenberg
Wartenberg, 18.01.2018

Manfred Ranft
Erster Bürgermeister