Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Feldstraße“

  • 17 September 2023

Öffentliche Bekanntmachung;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Feldstraße“ nach §§ 13 a und 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Berglern hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.07.2023 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Feldstraße“ gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von 6661 m² und liegt südlich der Feldstraße und nördlich des Bgm.-Riedl-Wegs. Östlich des Plangebiets liegt die Wertstoffsammelstelle Am Kleinfeld. Der Geltungsbereich ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich.

Der Entwurf des Bauleitplanes in der Fassung vom 13.07.2023 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 31.08.2023 werden vom 18.09.2023 bis einschließlich 19.10.2023 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen sollen während dieser Frist in elektronischer Form abgegeben werden (bauamt@vg-wartenberg.de). Sie können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.berglern.de einsehbar.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Gemeinde Berglern
Wartenberg, 31.08.2023

gez.
Anton Scherer
Erster Bürgermeister

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