Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ärztehaus“ nach §§ 13 a und 3 Abs. 2 BauGB

  • 31 Oktober 2024

Öffentliche Bekanntmachung;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ärztehaus“ nach §§ 13 a und 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.09.2024 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ärztehaus“ gefasst und in der Sitzung vom 14.10.2024 den Planentwurf vom 10.10.2024 gebilligt und zur Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück an der Thenner Straße 5 und ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 10.10.2024 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 21.10.2024 werden vom 04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen während dieser Frist in elektronischer Form abgegeben werden (bauamt@vg-wartenberg.de). Sie können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.wartenberg.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Wartenberg
Wartenberg, 23.10.2024

 

gez.
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister

BPL Ärztehaus Plan 2024-10-10
BPL Ärztehaus Begründung 2024-10-21
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