Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Am Zellacker“, 1. Änderung nach §§ 13 a und 3 Abs. 2 BauGB

  • 28 Februar 2025

Öffentliche Bekanntmachung;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan Am Zellacker“, 1. Änderung nach §§ 13 a und 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.02.2025 einen Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Am Zellacker“ gefasst.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt mit dem Ziel der Nachverdichtung, z.B. durch Neuregelung der zulässigen Anzahl von Wohnungen.

Der Geltungsbereich der Änderung liegt östlich der Zellstraße im Bereich des Hardter Weges und Am Zellacker. Der Geltungsbereich ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 28.01.2025 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 18.02.2025 werden vom 03.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen während dieser Frist in elektronischer Form abgegeben werden (bauamt@vg-wartenberg.de). Sie können aber auch bei Bedarf in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.langenpreising.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 19.02.2025

gez.
Josef Straßer
Erster Bürgermeister
Datenschutz-Informationspflichten
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