Bauleitplanverfahren Pesenlern

  • 23 Februar 2018

Öffentliche Bekanntmachung; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren „Pesenlern“ nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat Wartenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016 die Aufstellung des o.g. Bauleitplans beschlossen und in der Sitzung vom 15.11.2017 den Entwurf des Architekturbüros Pezold gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich. Er liegt südlich der Kreisstraße ED 2 und umfasst den Ortsteil Pesenlern.

Pesenlern

Der Entwurf des Bauleitplans sowie der Entwurf der Begründung liegen daher vom 26.02.2018 bis einschließlich 28.03.2018 im Fachbereich Planen und Bauen (Zimmer 218) der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf wird zusätzlich ab dem o.g. Datum unter https://www.wartenberg.de/markt-wartenberg/bauen-planen-verkehr/bebauungsplaene  veröffentlicht.

Markt Wartenberg
Wartenberg, 14.02.2018

Manfred Ranft
Erster Bürgermeister