Auslegung Planfeststellungsbeschluss – Hochwasserschutz Pesenlern

  • 10 März 2023

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG);
Hochwasserschutzmaßnahme Pesenlern, Markt Wartenberg, Landkreis Erding;
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG;
Auslegung Planfeststellungsbeschluss

Der Markt Wartenberg hat mit Schreiben vom 04.02.2020 die Genehmigung der Hochwasserschutzmaßnahme Pesenlern beantragt. Das Planfeststellungsverfahren wurde nun durchgeführt und mit Bescheid vom 06.02.2023 abgeschlossen.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).
Die Unterlagen hierzu liegen vom 27.03.2023 bis 11.04.2023 im Rathaus in Wartenberg (Zi.Nr. 219/2. Stock), aus.

Der Bekanntmachungstext und der Planfeststellungsbeschluss sind während der Zeit der Auslegung auch im Internet unter folgender Adresse abrufbar: www.wartenberg.de

gez. Markt Wartenberg, den 02.03.2023
Christian Pröbst
Erster Bürgermeister