Anträge auf Verkehrsrechtliche Anordnungen

  • 31 Mai 2022

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

Der Antrag, einschließlich aller vollständigen Unterlagen, auf geplante Sperrungen im Fahrbahn- oder Gehwegbereich, sowie jegliche Arbeiten im Straßenraum, welche den Straßenverkehr beeinträchtigen können, muss mindestens 14 Tage vor der Errichtung der Beschilderung, Absperrung usw. gestellt werden. Aus sicherheitsrechtlichen Gründen sind diese 14 Tage unbedingt einzuhalten. Jeder Betroffene einer verkehrsrechtlichen Anordnung wie ggf. der ÖPNV, die Feuerwehr, der Brand- und Katastrophenschutz, der Rettungsdienst, die integrierte Leitstelle, das Landratsamt Erding und die Polizei müssen rechtzeitig vorher davon Kenntnis erhalten um reagieren zu können. Ein reibungsloser Ablauf aller eventuellen Rettungsmaßnahmen sowie Fahrten der Regional- und Schulbusse muss unbedingt gewährleistet sein. Ausnahmen hiervon können nur bei Gefahr in Verzug (z. Bsp. Aufräumarbeiten nach einem Verkehrsunfall) oder nicht planbaren Ereignissen (z. Bsp. Wasserrohrbruch) gemacht werden. Wir möchten Sie daher bitten, den Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung rechtzeitig  per Mail an ordnungsamt@vg-wartenberg.de zu stellen oder diesen per Post an: Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Ordnungsamt, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg, zu senden.