21. Bundestagswahl – Auslandsdeutsche

  • 29 November 2024

Die Bundeswahlleiterin informiert über die Möglichkeiten der Antragstellung zur Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche.

Aufgrund einer Änderung der Bundeswahlordnung, ist es nun möglich, den Antrag auch elektronisch zu stellen wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten,
  • in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben,
  • Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche – Anlage 2

 

Der Antrag ist weiterhin schriftlich zu stellen wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten,
  • in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben,
  • sich nie oder nur vor Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben oder dieser Aufenthalt länger als 25 Jahre zurückliegt,
  • aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen sind.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche – Anlage 2a

Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde eingereicht werden. Eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax genügt nicht.

 

Sollte die Bundestagswahl regulär am 28.09.2025 stattfinden, endet die Frist für die Antragstellung am 07.09.2025. Im Falle einer vorgezogenen Wahl am 23.02.2025, würde das Fristende auf den 02.02.2025 fallen. 

 

Die Informationen finden Sie nochmal ausführlich auf der Homepage der Bundeswahlleiterin https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch (08762 / 7309 -450) oder per E-Mail (buergerbuero@vg-wartenberg.de) an uns wenden.